Ein britisches Gericht hat einen Versuch von Apple zurückgewiesen, eine Sammelklage zu verhindern.
Diese stammt von der Verbraucherschutzorganisation „Which?“ und könnte dem Konzern zu zahlende Entschädigungen in Höhe von drei Milliarden Pfund bescheren. Apple habe, so der Vorwurf, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um ca. 40 Millionen britische Kunden an iCloud zu binden.
Drittanbieter haben weniger Marktzugang
Zugleich habe man Drittanbietern den Zugang zum Markt erschwert. Ein entscheidender Streitpunkt ist dabei die Einbeziehung von Nutzern in die „Abschirmungstaktik“, die lediglich kostenlosen Speicherplatz verwenden und somit kein direktes Geld an Apple gezahlt haben.

Während Apple argumentierte, dass diesen Kunden kein messbarer finanzieller Schaden entstanden sei, folgte das Tribunal nun als Reaktion auf den Einspruch mit einer knappen Mehrheit der Argumentation der Klägerseite.
Wie denken wir wirtschaftliche Nachteile?
Diese Entscheidung stützt sich auf die Theorie des entgangenen Konsumentenüberschusses. Danach erleiden Verbraucher auch dann wirtschaftliche Nachteile, wenn sie durch künstlich überhöhte Preise vom Kauf eines Dienstes ausgeschlossen werden.
Die Kläger führen an, dass die Preise für iCloud-Speicherabonnements ohne Apples wettbewerbswidrige Praktiken deutlich niedriger ausgefallen wären, wodurch auch Nicht-Abonnenten die Chance auf ein faires Angebot verwehrt blieb. Nun ist abzuwarten, wie der Prozess weitergeht. Wir halten euch auf dem Laufenden.
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