Beim Shoppen werdet ihr künftig auf zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen für Verbraucherprodukte stoßen.
Sie informieren darüber, welche Rechte Käufer bei Mängeln haben – etwa wenn ein iPhone oder ein Haushaltsgerät kurz nach dem Kauf den Geist aufgibt. Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie der Europäischen Union, die Transparenz schaffen und langlebige Produkte fördern soll.
Neues Label für Gewährleistungsansprüche
Seit dem 27. September 2026 verpflichtet das Gesetz Verkäufer von Konsumgütern dazu, mit dem sogenannten Gewährleistungslabel gut sichtbar auf die mindestens zweijährige gesetzliche Mängelhaftung hinzuweisen.

Tritt in dieser Zeit ein Fehler auf, haben Kunden laut heise Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder ein Ersatzgerät. Bietet ein Hersteller darüber hinaus eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das Produkt an, muss dieses zusätzlich mit dem sogenannten GARAN-Label gekennzeichnet werden.
Garantiedauer nun auch deutlicher sichtbar
Dieses Label wiederum weist die genaue Garantiedauer auf einen Blick aus. Um eine schnelle Orientierung zu bieten, enthalten die Vorlagen einen QR-Code, der direkt zu verbraucherfreundlichen Detailinformationen in der jeweiligen Landessprache führt.
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