Google muss die Luft- und Satellitenbilder eines Privatgrundstücks auf Google Maps und Google Earth löschen.
Geklagt hatte ein Familienvater, der zuvor bereits die Verpixelung seines Hauses bei Street View und Apples Look Around durchgesetzt hatte. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil entschieden, dass dies rechtmäßig sei.
Persönlichkeitsrecht und Privatsphäre haben Vorrang
Eigentümer müssten es nicht hinnehmen, wenn Blicke in uneinsehbare Grundstücksbereiche – etwa den rückwärtigen Garten oder Terrassen – ohne Zustimmung öffentlich gemacht werden. Das Gericht wertete das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der Bewohner höher als die Informationsfreiheit von Google.

Da die Aufnahmen unangekündigt aus großer Höhe erstellt werden und Einblicke gewähren, die Passanten von der Straße aus verborgen bleiben, kritisierte die Kammer das Verfahren als heimliche Ausspähung.
Da das Urteil (Az. 2-03 O 388/25) noch nicht rechtskräftig ist und Google Berufung beim Oberlandesgericht einlegen kann, könnte das Verfahren richtungsweisend für den künftigen Umgang mit hochauflösenden Kartendiensten in Deutschland werden.
Immobilie verpixeln: So geht’s
Wer die eigene Immobilie zumindest in der klassischen Straßenansicht (Street View) verpixeln lassen möchte, öffnet dazu die Adresse in Google Maps, tippt im Vorschaubild auf „Problem melden“ und beantragt unter Angabe der Begründung „Mein Zuhause“ die Unkenntlichmachung.
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