Der Bundesgerichtshof hat eine Preiserhöhung für Amazon-Prime-Abos aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig erklärt.
Laut dem Urteil verstoßen die zugrunde liegenden Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Transparenzgebot (Az. III ZR 205/25).
Verbraucherzentrale NRW zufrieden mit dem Urteil
Amazon kündigte an, die Beiträge für betroffene Altkunden mit Verträgen vor dem 15. September 2022 vorübergehend wieder anzupassen. Sie sind „bis auf weiteres“ wieder auf dem alten Niveau: 69 statt 89,90 Euro.
Parallel dazu begrüßte die klagende Verbraucherzentrale NRW die Entscheidung als wichtigen Erfolg für den Verbraucherschutz.

Betroffene Prime-Kunden haben nun mehrere Möglichkeiten, zu viel gezahlte Gebühren vom Onlinehändler zurückzufordern.
Neben individuellen Rückforderungen unter Beachtung der dreijährigen Verjährungsfrist steht der Weg über eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW beim OLG Hamm offen (Az. I-13 VKl 1/25).
Über 145.000 Betroffene haben sich gemeldet
In das entsprechende Klageregister beim Bundesamt für Justiz haben sich bereits rund 145.000 Betroffene eingetragen; eine Anmeldung ist weiterhin möglich. Die Erstattungshöhe richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung und dem genutzten Abo-Modell.
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