Ein Neukauf muss auch im Garantiefall wirklich unbenutzt sein.
Was viele Käufer erwarten, hat jetzt ein Gericht bestätigt: Wer ein neues iPhone oder iPad kauft und kurz darauf wegen eines Mangels per Garantie eine Ersatzlieferung verlangt, hat Anspruch auf ein fabrikneues Gerät.
Klare Grenze für Apple
Das Landgericht München I entschied, dass ein Ersatzgerät nur dann als neu gilt, wenn es noch nie verkauft oder an einen Kunden ausgeliefert wurde.
Geräte, die bereits ausgeliefert und später zurückgegeben wurden, erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Urteil stärkt Käufer
Im Verfahren gegen Apple ging es um Austauschgeräte, die teilweise Bauteile aus innerhalb der Widerrufsfrist zurückgegebenen Geräten enthalten konnten.
Nach Ansicht des Gerichts steigt mit der ersten Auslieferung bereits das Risiko versteckter Mängel.
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Ersatzgerät bei Neulieferung im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu seinLG München I, Urteil vom 04.08.2026, 29 U 4451/23e, n. rkr.https://t.co/sdEAd8DMra
— RA Michael Seidlitz (@MichaelSeidlitz) August 5, 2026
Refurbished bleibt möglich
Das Urteil richtet sich ausdrücklich nicht gegen generalüberholte Geräte. „Refurbished-Produkte sind eine sinnvolle und nachhaltige Alternative“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Entscheidend ist aber, dass Verbraucher selbst wählen können.“
Urteil noch nicht endgültig
Dank des neuen Rechts auf Reparatur dürfen Verbraucher im Gewährleistungsfall künftig ausdrücklich auch ein generalüberholtes Ersatzgerät verlangen – aber nur, wenn sie das möchten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Foto: Apple

