Apple passt sein System zur Zustimmung für personalisierte Werbung auf iPhone und iPad gezwungenermaßen an.
Der Hintergrund ist ein seit 2022 laufendes Verfahren des Bundeskartellamts. Die Behörde hatte bemängelt, dass Apple bei der Verarbeitung von Nutzerdaten eigene Angebote anders behandelt als Apps von Drittanbietern.
Apple hält seine bisherigen Regeln weiterhin für wettbewerbskonform, hat den Wettbewerbshütern jedoch Zusagen gemacht. Diese wurden nun für verbindlich erklärt, das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Im Mittelpunkt steht Apples App Tracking Transparency Framework, kurz ATT. Die Funktion wurde 2021 mit iOS 14.5 eingeführt. Entwickler müssen seitdem eine ausdrückliche Erlaubnis einholen, wenn sie Nutzer über Apps und Websites verschiedener Unternehmen hinweg verfolgen möchten.
Wie ATT ursprünglich funktionierte, haben wir bei iTopnews bereits ausführlich zur Einführung von App Tracking Transparency erklärt.
Kartellamt kritisierte unterschiedliche Behandlung
Das Bundeskartellamt sah das Problem nicht grundsätzlich im zusätzlichen Datenschutz. Entscheidend war vielmehr die unterschiedliche Ausgestaltung der Abfragen. Drittanbieter mussten das von Apple vorgegebene ATT-Fenster verwenden und teilweise zusätzlich eine datenschutzrechtliche Zustimmung einholen.
Für Apples eigene Angebote galten diese ATT-Vorgaben dagegen nicht. Apple nutzt für die Einwilligung in personalisierte Werbung innerhalb seines Ökosystems einen eigenen Dialog.
Nach Einschätzung der Behörde konnten Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten bei Apple-eigenen Diensten eine Zustimmung eher begünstigen. Bei Apps anderer Anbieter sei diese dagegen erschwert worden. Genau diese mögliche Bevorzugung hatte das Kartellamt bereits länger untersucht. Über die Kritik des Bundeskartellamts an Apples ATT-System hatten wir berichtet.
Das Wort „Tracking“ verschwindet
Apple muss die Dialoge nun deutlich stärker angleichen. Auffällig ist vor allem eine sprachliche Änderung: Der Begriff „Tracking“ soll aus der entsprechenden Abfrage verschwinden. Auch Symbole und Formulierungen, die bei Nutzern abschreckend wirken könnten, werden entfernt. Die Fenster sollen künftig sprachlich, inhaltlich und optisch neutraler gestaltet sein.
App-Anbieter erhalten zudem mehr Möglichkeiten, notwendige Zustimmungsabfragen miteinander zu verbinden. Verlage und andere Inhalteanbieter sollen ausführlicher erläutern können, weshalb sie personalisierte Werbung einsetzen und welche wirtschaftliche Bedeutung diese für ihre Angebote hat.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Nutzer künftig personalisierte Werbung akzeptieren müssen. Sie können weiter frei entscheiden.
Langer Streit mit Medien- und Werbewirtschaft
Die Auseinandersetzung reicht mehrere Jahre zurück. Das Bundeskartellamt hatte bereits im Juni 2022 ein Verfahren gegen Apples Anti-Tracking-Regeln eingeleitet. Medienhäuser und Werbeunternehmen argumentierten wiederholt, dass ATT ihre Möglichkeiten zur Finanzierung über zielgerichtete Werbung einschränke, während Apple innerhalb seines eigenen Ökosystems Vorteile genieße.
Zuletzt hatten deutsche Verlage und Verbände ein härteres Vorgehen gegen Apple gefordert. Apple hielt dagegen stets am grundsätzlichen Konzept von ATT fest und verwies auf den Schutz der Privatsphäre seiner Kunden.
Änderungen müssen innerhalb von vier Monaten kommen
Mit der jetzigen Entscheidung ist das deutsche Kartellverfahren ohne Bußgeld beendet. Apple hat nach Zustellung vier Monate Zeit, die zugesagten Anpassungen umzusetzen. Die Verpflichtungen gelten anschließend sieben Jahre und ihre Einhaltung soll von einem unabhängigen Monitoring-Treuhänder kontrolliert werden.
In anderen europäischen Ländern hatte der Konflikt bereits finanzielle Konsequenzen. Frankreich verhängte gegen Apple eine Strafe von 150 Millionen Euro, Italien eine von 98,6 Millionen Euro. Über die französische 150-Millionen-Euro-Strafe wegen ATT hatten wir ebenfalls berichtet.
Am grundlegenden Prinzip von ATT ändert sich damit nichts: Apps benötigen weiterhin eine Zustimmung, wenn sie bestimmte Daten für app- und unternehmensübergreifende Werbezwecke verwenden wollen. Neu gestaltet wird vor allem der Weg zu dieser Entscheidung. Die Abfrage soll weniger wertend erscheinen und Apple sowie Drittanbieter wettbewerbsrechtlich stärker gleichbehandeln.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Foto: Apple
