In einem neuen Verfahren befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA mit der Rechtmäßigkeit digitaler Rasterfahndungen.
Wenn in den USA die Polizei bei einer Ermittlung keine konkreten Verdächtigen hat, greift sie immer häufiger zum sogeannten Geofence Warrant. Dabei ziehen die Beamten einen virtuellen Kreis (einen „Fence“) auf einer Karte um einen Tatort und legen ein Zeitfenster fest.
Standortdaten per Gerichtsbeschluss erwirkt
Tech-Konzerne wie Apple und (vor allem) Google werden dann per Gerichtsbeschluss gezwungen, alle Geräte zu identifizieren, die sich in diesem Bereich aufgehalten haben. Die Identifizierung erfolgt schrittweise: Erst werden Standortverläufe geliefert, danach fordern die Ermittler die Klardaten der Nutzer an.

Auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Nutzernamen bekommen sie. Das US-Justizministerium (DOJ) vertritt in Bezug auf dieses umstrittene Verfahren eine klare Linie: Standortdaten seien keine „sensiblen Daten“.
Ortungsdienste sind freiwillig, so die Behörden
Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, könne schließlich von jedem beobachtet werden. Zudem stünde es jedem Nutzer frei, die Ortungsdienste in den Einstellungen seines Smartphones zu deaktivieren.
Die Frage ist nun: Legitimiert der Gerichtshof diese Einschätzung und die Technik der Geofence Warrants? Oder verbietet er sie? Das Urteil könnte schon bald kommen und wird von vielen mit Spannung und oft auch wachsendem Unbehagen erwartet.
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