Apple hat in einem seit Jahren laufenden Kartellrechtsprozess einen bedeutenden Sieg errungen.
Eine US-Richterin hat die Klassenzertifizierung der Klage gegen den App Store aus dem Jahr 2011 aufgehoben. Damit kann das Verfahren nicht mehr als Sammelklage fortgeführt werden.
Fall liegt wieder bei unterem Gericht
Die Kläger hatten Apple vorgeworfen, den App-Vertrieb auf iPhones zu monopolisieren, indem das Unternehmen nur den Store als Download-Plattform zulässt. Zuständig war erneut Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, die den Fall bereits seit 2012 begleitet. Nach mehreren Instanzen – bis hin zum Obersten Gerichtshof der USA – wurde der Fall an ein unteres Gericht zurückverwiesen.

Grund für die Entscheidung war, dass die Kläger keinen belastbaren Nachweis für einen flächendeckenden Schaden der Verbraucher erbringen konnten. Der vom Gericht beauftragte Experte habe „nicht qualifiziert“ gehandelt und fehlerhafte Methoden angewendet, so Rogers. Daten, die die Zahl der betroffenen Nutzer belegen sollten, seien unbrauchbar gewesen.
Berufung gegen Entscheidung eingelegt
Apple begrüßte die Entscheidung und erklärte, das Gericht habe erkannt, dass die Kläger „keinen Schaden für Verbraucher nachweisen konnten“. Man betonte zudem, weiter in den App Store zu investieren, um ihn zu einer „sicheren und vertrauenswürdigen Plattform“ zu machen. Durch die Dezertifizierung können Betroffene Apple nur noch individuell verklagen. Die Klägerseite kündigte an, Berufung einzulegen.
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