Amazon muss sich erneut vor Gericht verantworten – diesmal wegen seiner Prime-Preiserhöhung von 2022.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte aktuell eine zentrale Klausel in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Sie hatte dem Konzern erlaubt, Abo-Preise eigenständig zu verändern, ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
„Verstoß gegen grundlegende Vertragsprinzipien“
Nach Ansicht der Richter verstößt diese Regelung gegen grundlegende Vertragsprinzipien. Bereits im Januar (iTopnews.de berichtete) hatte das Landgericht Düsseldorf die Klausel verworfen, nun bestätigte die nächsthöhere Instanz dieses Urteil.
Um diese Preiserhöhung geht es
Die Preiserhöhung trat im September 2022 in Kraft: Das Jahresabo stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, der monatliche Preis von 7,99 auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Anpassung damals mit höheren Kosten für Logistik und Inhalte – eine Begründung, die nun rechtlich keine Rolle spielt.
Das Gericht stellte klar, dass Preisänderungen während laufender Verträge nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer zulässig sind.
Verbraucherzentrale plant Sammelklage
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Verfahren angestoßen. Ihr Leiter, Wolfgang Schuldzinski, betonte, dass Unternehmen keine einseitigen Änderungen vornehmen dürften.
Die Organisation plant jetzt eine Sammelklage, um eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu erreichen. Nach deren Einreichung sollen sich betroffene Kunden in ein Klageregister eintragen können.
Amazon sieht sich weiter im Recht
Amazon erklärte, das Urteil zu prüfen. Man sehe das eigene Vorgehen weiterhin als rechtmäßig an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber weitreichende Folgen für digitale Abodienste haben. Sollte die Entscheidung Bestand haben, müsste Amazon seine Prime-Konditionen überarbeiten – und Millionen Kundinnen und Kunden hätten Anspruch auf Rückzahlung der Preisdifferenz.
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