Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Inanspruchnahme des “Rechts auf schnelles Internet” vereinfacht.
Ein überarbeitetes Kontaktformular auf der Webseite ermöglicht Betroffenen, ihre Anträge schneller zu stellen. Neben einer klaren Übersicht über Voraussetzungen und Bedingungen bietet das Tool unterstützende Hinweise für Häuser und Wohnungen mit mangelnder Versorgung.
Interessenten müssen Mindestversorgung haben wollen
Interessierte müssen bei der Anfrage bestätigen, dass sie eine Mindestversorgung von 10 MBit/s im Download, 1,7 MBit/s im Upload und einer Latenz von maximal 150 Millisekunden benötigen. Die Bereitstellung des Dienstes ist technologieunabhängig – Mobilfunk oder Satelliten-Internet sind ebenso möglich wie Festnetzlösungen.
Weitere Verbesserungen geplant
Die Bandbreitengrenzen sollen ab 2025 sogar auf 15 MBit/s Download und 5 MBit/s Upload steigen, wie die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner, ankündigte. Trotz der Regelung, die seit 2021 besteht, profitierten leider bislang nur wenige Bürgerinnen und Bürger, da viele Anträge an den Prüfungen der Anspruchsgrundlagen scheiterten.
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