Ab Ende Juli gelten neue Regeln, die Reparaturen deutlich stärken.
Ab morgen, 31. Juli 2026, tritt in Deutschland der erste Teil des EU-weiten Rechts auf Reparatur in Kraft.
Damit erhalten Käufer von Elektrogeräten über die zweijährige Gewährleistung hinaus einen Anspruch darauf, dass Hersteller defekte Produkte reparieren.
Auch für iPhone und Co.
Die Vorgaben gelten unter anderem für Smartphones, Tablets, Bildschirme, Datenspeicher sowie viele Haushaltsgeräte.
Ersatzteile müssen über Jahre verfügbar sein – je nach Produkt sieben oder zehn Jahre nach Marktstart.
Reparatur muss fair sein
Kostenlos ist die Reparatur nicht. Hersteller dürfen Material, Arbeitszeit und einen angemessenen Gewinn berechnen.
Die Preise müssen jedoch transparent sein und dürfen Kunden nicht von einer Reparatur abschrecken.
Dein kaputter Wasserkocher, Smartphone und Staubsauger können sich freuen, denn heute stimmen wir für ein europäisches Recht auf Reparatur 🤩 Reparieren wird endlich einfacher, schneller und günstiger! So gut für den Klimaschutz und deinen Geldbeutel💥 pic.twitter.com/f43RntscrZ
— Anna Cavazzini (@anna_cavazzini) November 21, 2023
Selbst verschuldet? Kein Problem!
Neu ist: Das Recht greift auch bei selbst verursachten Schäden.
Schlägt eine Reparatur fehl, können Verbraucher eine Nachbesserung oder teilweise Kostenerstattung verlangen.
Wenn der Hersteller ablehnt
Verweigert ein Hersteller die Reparatur, darf eine freie Werkstatt beauftragt werden. Die Kosten können anschließend vom Hersteller zurückverlangt werden.
Ziel der neuen Regeln ist es, Geräte länger nutzbar zu machen und Elektroschrott deutlich zu reduzieren.
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