Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen betreffen eure Rechte als Streaming-Kunden hierzulande.
Während Amazon einen Rechtsstreit um Werbung bei Prime Video für sich entscheiden konnte, musste Sky erneut eine Niederlage im Streit um seinen Kündigungsprozess hinnehmen.
Amazon gewinnt Verfahren um Prime Video
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Amazon abgewiesen. Streitpunkt war die Einführung von Werbung bei Prime Video Anfang 2024. Seitdem sehen Prime-Mitglieder standardmäßig Werbeeinblendungen, sofern sie kein kostenpflichtiges Zusatzabo für werbefreies Streaming abschließen.
Nach Auffassung des Gerichts war Amazon berechtigt, das Angebot entsprechend anzupassen. Die Richter stuften die Werbeeinblendungen als zulässige Änderung der Vertragsbedingungen ein. Ein Anspruch darauf, Prime Video dauerhaft ohne Werbung nutzen zu können, bestehe demnach nicht.
Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, Amazon habe auf seiner Streaming Plattform den Leistungsumfang eines laufenden Abonnements nachträglich verschlechtert und Kunden dadurch faktisch zu einem zusätzlichen Abo gedrängt. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, ist derzeit noch offen.
Werbung bleibt Teil des Standard-Abos
Für Prime-Mitglieder bedeutet die Entscheidung zunächst, dass das aktuelle Modell bestehen bleibt. Wer Prime Video ohne Werbeunterbrechungen nutzen möchte, muss weiterhin den monatlichen Aufpreis für die werbefreie Variante bezahlen. Die übrigen Leistungen der Prime-Mitgliedschaft bleiben von dem Urteil unberührt.
Sky scheitert erneut beim Kündigungsbutton
Auch Sky musste sich vor Gericht verantworten. Das Unternehmen verlor bereits zum vierten Mal einen Rechtsstreit um die Gestaltung seines Online-Kündigungsbuttons.
Nach Ansicht des Gerichts entsprach die aktuelle Umsetzung erneut nicht den gesetzlichen Vorgaben. Verbraucher sollen Verträge einfach und ohne unnötige Hürden kündigen können. Die Richter sahen diese Anforderungen weiterhin nicht erfüllt. Sky muss den Kündigungsprozess deshalb erneut überarbeiten.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Fotos: Pixabay/Header; Prime Video

