Die EU-Kommission hat Google zu weiteren Änderungen bei Android und der Google-Suche verpflichtet.
Hintergrund: Die EU will den Wettbewerb im Bereich Künstliche Intelligenz und Internetsuche stärken. Nach Ansicht der Behörde sollen Nutzer künftig mehr Wahlmöglichkeiten erhalten und konkurrierende Anbieter leichter Zugang zu wichtigen Plattformfunktionen bekommen.
Langfristig dürfte das auch Apple betreffen. Bekanntlich könnt ihr die neue Siri AI vorerst nicht in Europa nutzen, weil sich die EU und Apple bislang nicht einigen konnten.
Sprachaktivierung für andere KI-Dienste
Die aktuelle EU-Bestandsaufnahme betrifft Android-Smartphones. Derzeit lässt sich der vorinstallierte KI-Assistent Gemini direkt per Sprachbefehl starten. Künftig soll Google auch konkurrierenden Diensten wie ChatGPT, Claude oder Mistral ermöglichen, sich auf dieselbe Weise per Sprachsteuerung aktivieren zu lassen.
Darüber hinaus sollen alternative KI-Assistenten auf Systemfunktionen zugreifen können, um beispielsweise Nachrichten zu versenden, Termine zu verwalten oder andere Aktionen per Sprache auszuführen. Für die Umsetzung der Vorgaben räumt die EU-Kommission Google eine Frist von bis zu einem Jahr ein.
Suchdaten sollen geteilt werden
Eine weitere Anordnung betrifft die Google-Suche. Nach Auffassung der Kommission verfügt Google über einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, da der Konzern auf umfangreiche Daten zu Suchanfragen und dem Nutzerverhalten zugreifen kann.
Deshalb soll Google künftig bestimmte Informationen, darunter Suchergebnisse, häufig eingegebene Suchbegriffe sowie anonymisierte Klickdaten, auch Wettbewerbern zur Verfügung stellen. Die Daten sollen ausschließlich anonymisiert übermittelt werden.
Zudem darf Google sie vor der Freigabe auf mögliche Risiken für Datenschutz und IT-Sicherheit prüfen. Für diesen Teil der Vorgaben gilt eine Umsetzungsfrist von etwa sechs Monaten.
So reagiert Google
Google kritisierte die Entscheidung und erklärte, dass ein erweiterter Zugriff externer KI-Anwendungen auf Android Auswirkungen auf die Sicherheit der Geräte haben könnte. Außerdem verweist das Unternehmen darauf, dass Smartphone-Hersteller ebenfalls an der Umsetzung beteiligt seien und konkurrierende KI-Dienste bereits heute auf verschiedene Android-Funktionen zugreifen können.
Auch die geplante Weitergabe von Suchdaten bewertet Google kritisch. Nach Ansicht des Konzerns könnten dadurch Datenschutz- und Sicherheitsfragen entstehen. Das Unternehmen kündigte an, die Vorgaben eingehend zu prüfen und eine praktikable Umsetzung anzustreben.
EU beruft sich auf DMA-Regeln
Die neuen Anordnungen erfolgen auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA), mit dem die Europäische Union die Marktmacht großer Digitalunternehmen begrenzen will. Nach Angaben der EU-Kommission sollen die Maßnahmen kleineren Anbietern bessere Wettbewerbschancen eröffnen und Verbrauchern mehr Auswahl bei digitalen Diensten bieten.
Zwischen der EU und der Google-Mutter Alphabet laufen bereits seit Jahren kartellrechtliche Verfahren. Neben den aktuellen Vorgaben untersucht die Kommission unter anderem, ob Google eigene Dienste in der Suche bevorzugt und ob die Bedingungen des Play Stores gegen den DMA verstoßen.
Weitere Entscheidungen in diesen Verfahren werden in naher Zukunft erwartet.
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