Apple hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine herbe Niederlage im Streit um den Digital Markets Act (DMA) erlitten.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission, iOS und den App Store weiterhin als sogenannte Gatekeeper-Dienste einzustufen. Damit bleibt Apple an die umfangreichen Vorgaben des europäischen Digitalgesetzes gebunden, die den Wettbewerb stärken und den Zugang anderer Anbieter zu wichtigen Plattformen erleichtern sollen.
Wie Reuters berichtet, wies das Gericht sämtliche Klagepunkte Apples in diesem Verfahren zurück. Nach Auffassung der Richter hat die EU-Kommission die Einstufung der betroffenen Dienste rechtmäßig vorgenommen.
Das Urteil gilt als wichtiger Erfolg für die europäischen Wettbewerbsbehörden, die mit dem Digital Markets Act mehr Konkurrenz im Technologiesektor ermöglichen und Verbrauchern größere Auswahl bieten wollen.
App Store bleibt unter den DMA-Regeln
Apple hatte argumentiert, dass die verschiedenen App Stores für iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch nicht als ein gemeinsamer Plattformdienst betrachtet werden dürften. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht.
Nach Ansicht der Richter verfolgen alle App Stores denselben Zweck: Sie verbinden Entwickler mit Nutzern und bilden deshalb einen einheitlichen zentralen Plattformdienst im Sinne des DMA.
Für Apple bedeutet dies, dass die bereits geltenden Verpflichtungen des Digital Markets Act bestehen bleiben. Dazu gehören unter anderem Regelungen, die den Wettbewerb fördern, alternative Vertriebswege erleichtern und Entwicklern mehr Möglichkeiten außerhalb des bisherigen App-Store-Modells eröffnen.
Verstöße gegen den DMA können mit Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
iMessage spielte nur eine Nebenrolle
Ebenfalls Teil des Verfahrens war Apples Klage im Zusammenhang mit iMessage. Diese wurde jedoch als unzulässig zurückgewiesen.
Der Hintergrund ist, dass iMessage inzwischen gar nicht als Gatekeeper-Dienst unter dem Digital Markets Act eingestuft ist. Deshalb entfalten die entsprechenden Feststellungen nach Ansicht des Gerichts keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen für Apple, und die DMA-Verpflichtungen gelten für den Messenger nicht.
Apple hält an seiner Kritik fest
Apple kritisierte das Urteil und bekräftigte seine grundsätzliche Ablehnung des Digital Markets Act. Nach Unternehmensangaben gehen die Vorgaben der Verordnung über das rechtlich erforderliche Maß hinaus.
Zudem sieht Apple Risiken für Datenschutz und Sicherheit der Nutzer und warnt davor, dass bewährte Schutzmechanismen geschwächt werden könnten. Das Unternehmen kündigte an, sich weiterhin für Datenschutz, Sicherheit und Innovation einzusetzen.
Berufung weiterhin möglich
Mit dem aktuellen Urteil bleibt Apple zunächst an die bestehenden DMA-Vorgaben gebunden. Der Rechtsstreit ist jedoch noch nicht zwangsläufig beendet.
Das Unternehmen kann das Urteil in Rechtsfragen noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten und damit eine weitere gerichtliche Überprüfung beantragen.
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