WhatsApp hatte schon länger Pläne für die Einführung von Nutzernamen – nun kommen sie bald.
Der Rollout für Privat- und Geschäftskonten ist gestartet. Für das Anlegen gibt es Richtlinien, die ihr kennen solltet.
Ist es bei euch schon soweit?
So könnt ihr es prüfen: Ihr seht nach einem App-Update auf die neueste Version in den Profil-Einstellungen, ob ihr bereits für das Feature freigeschaltet worden seid.
Diese Richtlinien gelten bei WhatsApp-Nutzernamen
Der Nutzername muss zwischen 3 und 35 Zeichen lang sein und mindestens einen Buchstaben enthalten. Erlaubt sind Kleinbuchstaben, Zahlen, Punkte und Unterstriche.
Um Verwechslungen mit Unternehmen vorzubeugen, darf der Name weder mit „www.“ beginnen noch auf Domains wie „.com“ enden.

Auch wichtig: Das Handle muss im gesamten Meta-Ökosystem (Instagram, Facebook, Threads) verfügbar sein. Ist ein Name irgendwo bereits durch Dritte belegt, kann er nicht für WhatsApp gewählt werden.
Eigene Profile lassen sich verknüpfen, um denselben Namen plattformübergreifend zu nutzen.
Sicherheitsfunktionen sind mitgedacht
Um die Anonymität zu wahren, könnt ihr auch künftig den Namen statt der Telefonnummer teilen.
Gegen unerwünschte Kontaktaufnahmen hilft der optionale „Username Key“: Ein vierstelliger Sicherheitscode, den Fremde bei der ersten Nachricht eingeben müssen.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Foto: Pixabay

