In der EU ist eine Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle gegen Kindesmissbrauch gescheitert.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Die bisherige Regelung erlaubt es Messenger-Diensten und Online-Plattformen, private Nachrichten automatisiert zu durchsuchen, um Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren.
Ausnahmeregelung nur noch drei Wochen aktiv
Möglich wurde das durch eine zeitlich befristete Ausnahme vom europäischen Datenschutzrecht. Diese Ausnahmeregel läuft nun am 3. April aus. Ohne eine Verlängerung fehlt Plattformen künftig die rechtliche Grundlage, private Kommunikation auf diese Inhalte zu scannen.

Eigentlich arbeitet die EU seit längerem an einer dauerhaften gesetzlichen Lösung zum Schutz von Kindern im Internet. Da die Verhandlungen darüber jedoch stocken, sollte die bestehende Übergangsregel noch einmal verlängert werden.
Keine Verlängerung bis 2027
Das Europäische Parlament hatte vorgeschlagen, die Maßnahme bis August 2027 zu verlängern, allerdings mit Einschränkungen: Demnach sollten nur noch von Behörden als verdächtig eingestufte Nutzer überwacht werden. Mehrere EU-Staaten wollten dagegen eine dauerhafte und weitreichendere Kontrolle ermöglichen. Da sich beide Seiten nicht einigen konnten, scheiterte die Verlängerung der Regelung vorerst.
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