Apple zieht vor das Gericht der EU — und zwar gegen den Digital Markets Act (DMA), das seit 2023 gilt.
Laut Apple greift die Regelung tief in essenzielle Bereiche wie iOS, den App Store und iMessage ein und verletze dabei Grundrechte auf Datenschutz, Sicherheit und Eigentum.
Wovor Apple die EU warnt
In der Klage moniert Apple drei zentrale Aspekte: Erstens soll eine Pflicht zur Interoperabilität zentrale Dienste mit Konkurrenzprodukten kompatibel machen. Apple warnt, dies schwäche die Sicherheitsarchitektur von iPhones und gefährde geistiges Eigentum.
Was Apple genau kritisiert
Zweitens sieht das Unternehmen die Einstufung des App Store als sogenanntes „Gatekeeper-Dienstangebot“. Die EU hatte Apple bereits wegen Anti-Steering-Regeln mit einer Strafzahlung belegt, weil Entwickler keine alternativen Bezahlmethoden außerhalb des AppleSystems bewerben dürfen. Apple argumentiert nun, der App Store sei nicht als einheitlicher Dienst klassifizierbar und falle daher nicht vollumfänglich unter die DMA-Vorgaben.
„Verfahrensrechtlich unzulässig“
Drittens kritisiert Apple, dass die bloße Prüfung, ob iMessage in den DMA-Geltungsbereich falle, verfahrensrechtlich unzulässig gewesen sei – insbesondere weil der Dienst nicht direkt Einnahmen generiere.
Die Europäische Kommission hingegen wirft Apple vor, seinen Markt durch eine geschlossene Plattformstruktur — häufig als „Walled Garden“ bezeichnet — so zu kontrollieren, dass Konkurrenten benachteiligt werden. Das Unternehmen habe eine exklusive Position aufgebaut, die Innovationen behindere.
Schlüsselentscheidung für die gesamte Tech-Branche
Dieser Rechtsstreit gilt als Schlüsselentscheidung für die gesamte Tech-Branche: Sollte Apple erfolgreich sein, würde das einen deutlichen Dämpfer für die regulatorische Marschrichtung in Europa darstellen und könnte künftige DMA-Durchsetzungen verzögern.
Urteil nicht vor 2026 erwartet
Gewinnt hingegen die EU, könnte Apple gezwungen sein, zentrale Systeme wie iOS oder iMessage für Drittanbieter zu öffnen. Das Urteil wird nicht vor 2026 erwartet.
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