Die Frage muss erlaubt sein: Wie dämlich dürfen Eltern in Deutschland sein?
Ein Siebenjähriger aus Baden-Württemberg hat über 20 Monate hinweg mehr als 1.200 In-App-Käufe getätigt – Gesamtsumme: 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe entschied nun: Der Vater muss die komplette Summe zahlen.
Tablet ohne Sicherheitsvorkehrungen überlassen
Der Mann hatte seinem Sohn ein Tablet zur Verfügung gestellt, das mit seinem Google-Play-Konto und seiner Kreditkarte verbunden war.
Weder richtete er ein Kinderprofil ein, noch aktivierte er eine PIN-Abfrage oder Ausgabenlimits.
Der Junge kaufte während des Spielens virtuelle Inhalte – manche für 99 Cent, andere für über 100 Euro.
„Über einen Zeitraum von 20 Monaten habe das Kind mehr als 1.200 Käufe getätigt, teilweise im Wert von mehreren tausend Euro pro Monat.“ 🤡https://t.co/tETSRuyMFP
Tipp an den Vater:
* in-App-Käufe deaktivieren
* Drittanbietersperre bei Telefonabieter einrichten— Pixi 🕊 (@Pixi890new) October 18, 2025
Gericht: Anscheinsvollmacht durch fahrlässiges Verhalten
Als der Vater die Abbuchungen bemerkte (offenbar erst nach fast zwei Jahren!), forderte er von Google eine Rückerstattung. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
Begründung: Durch den unkontrollierten Zugang über beinahe zwei Jahre habe der Vater eine sogenannte Anscheinsvollmacht geschaffen – also den Eindruck erweckt, die Käufe seien autorisiert.
Warnsignal für Apple- und Android-Nutzer
Das Urteil sendet eine klare Botschaft an Eltern: Wer Kindern Geräte mit hinterlegten Zahlungsmitteln überlässt, muss aktiv Schutzmaßnahmen ergreifen.
Also E-Mail-Benachrichtigungen prüfen, Kaufbestätigungen aktivieren und Kinderkonten einrichten – sonst haftet man persönlich für alle Transaktionen, die über das eigene Konto laufen.
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