Apple hat sich über die Maßnahmen der EU beklagt – und die reagiert ablehnend.
In einer aktuellen Pressemitteilung warnte Apple, dass der Digital Markets Act (DMA) Innovationen behindere und für europäische Nutzer Nachteile bringe (iTopnews berichtete).
Genannt werden Verzögerungen bei Funktionen wie iPhone Mirroring, Live Translation mit AirPods oder neuen Karten-Features. Diese dürften laut EU nur eingeführt werden, wenn auch Konkurrenten entsprechende Schnittstellen hätten.
Apples Vorwürfe an die EU
Apple kritisiert, dass es gezwungen sei, Funktionen zurückzuhalten oder Produkte hierzulande nicht mehr anzubieten, und forderte die Kommission auf, den DMA aufzuheben oder zumindest anzupassen.
Der Konzern stellt den DMA als Bremse für Innovationen dar und argumentiert, dass europäische Verbraucher dadurch hinter anderen Regionen zurückfallen.
Die Maßnahmen könnten künftig sogar dafür sorgen, dass neue Hardware in der EU verzögert erscheint.
Besonders bei Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit sieht sich Apple eingeschränkt.
EU Has ‚No Intention‘ to Repeal DMA Following Apple Challenge https://t.co/WEjRp465c6 pic.twitter.com/Hh6cCmafkZ
— MacRumors.com (@MacRumors) September 25, 2025
Brüssels klare Antwort
Die EU-Kommission zeigte sich jetzt unbeeindruckt. Sprecher betonten, man habe „keine Absicht“, das Gesetz zu ändern.
Vielmehr wirft Brüssel Apple vor, jeden Teil des DMA grundsätzlich bestritten und konstruktive Gespräche verweigert zu haben.
Rückblick auf Konflikte
Auch frühere Auseinandersetzungen klingen nach: Erst 2024 hatte die EU Apple wegen Behinderung alternativer Bezahlwege mit 500 Millionen Euro Strafe belegt.
Zudem prüft die Kommission weiter, wie Apple Betrug und Sicherheitsrisiken bei neuen Vertriebswegen verhindern will.
Ausblick: Verhärtete Fronten
Damit bleiben die Fronten verhärtet: Apple inszeniert sich als Verteidiger der Nutzerinteressen, warnt vor Rückschritten bei Funktionen und Sicherheit.
Die EU dagegen verweist auf ihr Ziel, die Marktmacht der großen Plattformen einzuschränken und Wettbewerb sowie Wahlfreiheit zu sichern.
Ein Entgegenkommen beider Seiten ist derzeit nicht erkennbar.
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