Apple hat offiziell Berufung gegen zentrale Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen des DMA eingelegt.
DMA steht für den Digital Markets Act. Konkret wehrt sich Apple gegen die Interoperabilitätsanforderungen, die das Unternehmen dazu verpflichten, bislang exklusive iOS-Funktionen wie Benachrichtigungen und gespeicherte WLAN-Netzwerke auch Drittanbietern – etwa Meta, Google, Garmin oder Spotify – zugänglich zu machen.
Was Apple an den EU-Vorgaben kritisiert
Das Ziel der EU ist es, mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit für Nutzer zu schaffen, indem auch andere Hersteller und Entwickler Zugriff auf Apple-Funktionen erhalten.
Apple kritisiert, dass diese Vorgaben die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer gefährden, da sensible Daten an „datenhungrige“ Unternehmen weitergegeben werden müssten – und das, obwohl Apple selbst auf viele dieser Informationen keinen Zugriff habe, da sie verschlüsselt auf den Geräten gespeichert seien.
Das Unternehmen warnt zudem vor hohen Kosten, Innovationshemmnissen und einer Verschlechterung des Nutzererlebnisses in Europa. Apple sieht sich durch die Regelungen gezielt benachteiligt und argumentiert, dass die Anforderungen nur für Apple und nicht für andere Unternehmen gelten.
500 Millionen Euro Strafe gegen Apple
Die EU-Kommission hatte Apple bereits im April 2025 wegen Verstößen gegen den DMA mit einer Strafe von 500 Millionen Euro belegt. Die Behörde droht mit weiteren, regelmäßigen Strafzahlungen, sollte Apple die Vorgaben nicht umsetzen.
Während Apple die Maßnahmen als überzogen und innovationsfeindlich bezeichnet, begrüßen viele Entwickler und Wettbewerber die neuen Regeln als überfällig, um faire Bedingungen im App- und Gerätemarkt zu schaffen.
Entscheidung in den kommenden Monaten
Die Entscheidung des EU-Gerichts über Apples Berufung wird in den kommenden Monaten erwartet. Bis dahin muss Apple weiter an der technischen Umsetzung arbeiten, etwa indem Benachrichtigungen und WLAN-Zugänge für Drittgeräte ab Ende 2025 in iOS verfügbar gemacht werden.
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