Das US-Gericht für internationalen Handel hat ganz aktuell die von Donald Trump geplanten Strafzölle gestoppt.
„The Court of International Trade“ entschied am späten gestrigen Abend, dass der US-Präsident mit der Einführung pauschaler Zölle auf Importe aus Ländern, die mehr in die USA exportieren als sie importieren, seine Befugnisse überschritten hat.
Laut dem Gericht in Manhattan liegt die Zuständigkeit für den internationalen Handel laut US-Verfassung ausschließlich beim Kongress. Die vom Präsidenten genutzten Notfallbefugnisse, die eigentlich dem Schutz der nationalen Wirtschaft dienen, berechtigen ihn demnach nicht, eigenmächtig weitreichende Zölle zu verhängen.
Aufatmen in Cupertino
Firmen wie Apple können nach diesem Urteil erst einmal jubeln. Aufatmen in Cupertino: Die geplanten Zölle hätten Apple besonders hart getroffen, da das Unternehmen weiterhin einen Großteil seiner iPhones und anderer Geräte in China und anderen asiatischen Ländern fertigen lässt.
Trotz intensiver Bemühungen, Teile der Produktion nach Indien und Vietnam zu verlagern, stammen etwa 85 Prozent der iPhones weiterhin aus China. Trumps Ankündigung, auf im Ausland gefertigte iPhones einen Strafzoll von mindestens 25 Prozent zu erheben, hatte für große Unsicherheit gesorgt und den Aktienkurs von Apple zeitweise um mehr als 100 Milliarden Dollar gedrückt.
900 Mio. Dollar zusätzlich auf Apples Payroll – wenn die Strafzölle greifen würden
Analysten warnten, dass eine komplette Verlagerung der Produktion in die USA unrealistisch sei und die Preise für iPhones auf bis zu 3.500 Dollar steigen könnten, was für Apple und die Kunden nicht tragbar wäre. Auch Apples Management hatte in den vergangenen Quartalen wiederholt vor erheblichen finanziellen Belastungen durch die Zölle gewarnt und einen negativen Effekt von rund 900 Millionen Dollar allein im laufenden Quartal prognostiziert.
Gefahr von massiven Zusatzkosten zunächst gebannt
Mit dem Gerichtsurteil ist die unmittelbare Gefahr solcher massiven Zusatzkosten zunächst gebannt, was Apple und andere Tech-Konzerne vorerst entlastet und die Gefahr drastischer Preiserhöhungen für Konsumenten mindert.
Trump wird wohl Revision gegen die Entscheidung einlegen. Ende offen. Viele weitere Gerichtsverfahren drohen. Was zunächst bedeutet: Apple und Co. werden nicht ab 30. Juni Strafzölle zahlen müssen…
Die Klage gegen die Zölle wurde vom parteiunabhängigen Liberty Justice Center im Namen von fünf kleinen US-Unternehmen eingereicht, die Waren aus den betroffenen Ländern importieren. Zu den Klägern zählen unter anderem ein Importeur für Wein und Spirituosen aus New York sowie ein Hersteller von Lernmaterialien und Musikinstrumenten aus Virginia.
Sie befürchten erhebliche Nachteile für ihre Geschäfte durch die Zölle und beklagen, dass die ständigen Änderungen ihre Planungssicherheit massiv beeinträchtigen.
Viele Zölle bereits ausgesetzt
Trumps Maßnahmen am sogenannten „Liberation Day“ hatten im April für erhebliche Unruhe gesorgt. Er hatte unter Berufung auf einen „nationalen Notstand“ pauschal zehn Prozent Zoll auf alle Importe angekündigt, mit höheren Sätzen für Länder mit besonders hohem Handelsüberschuss gegenüber den USA, insbesondere China.
Viele dieser Zölle wurden jedoch kurz darauf wieder ausgesetzt oder reduziert, während die Verhandlungen mit China weiterliefen. Die US-Regierung verteidigte die Zölle als Mittel zur Stärkung der heimischen Industrie.
Sieben Verfahren gegen Trumps Zollpolitik laufen
Die Klage ist Teil einer breiteren juristischen Auseinandersetzung: Insgesamt laufen sieben Verfahren gegen Trumps Zollpolitik, darunter Klagen von 13 Bundesstaaten und weiteren kleinen Unternehmen.
Das Urteil des Gerichts ist ein bedeutender Rückschlag für Trumps handelspolitische Pläne und betont die verfassungsrechtlichen Grenzen präsidialer Machtbefugnisse im internationalen Handel. Vorerst ein guter Tag für Apple und andere Smartphone-Anbieter.
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