Im langen Streit zwischen der Verbraucherzentrale und WhatsApp hat das Landgericht Berlin II nun ein Verbot durchgesetzt.
Fast zehn Jahre nach einer umstrittenen Änderung der Nutzungsbedingungen von 2016 untersagte die Zivilkammer dem Messengerdienst, personenbezogene Daten deutscher Nutzer sowie Informationen von Nicht-Nutzern an den Facebook-Mutterkonzern weiterzugeben, sofern dies bisher auf Basis der damals eingeholten Einwilligung geschehen ist.
Umstrittener Datenaustausch weiterhin Thema
Gegenstand des Verfahrens war und ist die Frage, ob Nutzer der Datenverknüpfung mit Facebook transparent und freiwillig zustimmen konnten. 2016 hatte WhatsApp per Push-Mitteilung und Website-Dialog neue Bedingungen durchgesetzt, die einen Datenaustausch vorsahen. Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Anwender pauschal bestätigen sollten, zur Weitergabe sämtlicher Telefonnummern aus ihrem Adressbuch berechtigt zu sein – auch von Personen ohne WhatsApp-Konto.
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Neben dem Verbot der Datenweitergabe erklärte das Gericht noch weitere Klauseln der damaligen Datenschutzrichtlinie für unzulässig. Diese dürfen gegenüber Verbrauchern in Deutschland nicht weiter verwendet werden.
Bereits übermittelte Daten werden nicht gelöscht
Keinen Erfolg hatte der vzbv allerdings mit der Forderung, bereits übermittelte Daten aktiv löschen zu lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. Dennoch stärkt die Entscheidung die Rechte von WhatsApp-Nutzern im Umgang mit sensiblen Kontaktdaten deutlich.
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