Mehrere große deutsche Verlage und Werbewirtschaftsverbände fordern die Wettbewerbsbehörden auf, gegen Apple vorzugehen.
Hintergrund ist das seit 2021 geltende App Tracking Transparency‑System (ATT), das Entwickler verpflichtet, vor dem Sammeln von Nutzerdaten die Zustimmung einzuholen. Laut den Unternehmen verschaffe Apple sich dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil.
Die Argumente der Beschwerdeführer gegen Apple
Die Beschwerdeführer argumentieren, Apple wende die Datenschutzregeln unfair an: Während Drittanbieter ihre Nutzer explizit um Erlaubnis bitten müssen, könne Apple selbst Nutzerdaten für eigene Werbedienste wie „Search Ads“ oder personalisierte Inhalte weitgehend frei nutzen.
Dies führe zu einer Ungleichbehandlung und erschwere es anderen Anbietern, gezielte Werbung zu schalten.
Die Verbände fordern, das Bundeskartellamt solle prüfen, ob Apple seine Marktmacht missbrauche. Auch eine Geldstrafe wird ins Spiel gebracht.
Wird das ein neuer Präzedenzfall?
Das Verfahren könnte sich in den kommenden Monaten zu einem neuen Präzedenzfall für die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Datenschutzfunktionen entwickeln.
Apple wehrt sich gegen die Vorwürfe
Apple weist die Vorwürfe zurück und betont, das ATT-System diene ausschließlich dem Schutz der Privatsphäre. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass Nutzer auch bei Apple-Diensten personalisierte Werbung deaktivieren können.
Ob die Behörde ein formelles Verfahren eröffnet, ist derzeit noch offen.
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