Im Streit um exklusive Rabatte von Supermärkten über Smartphone-Apps hat die Verbraucherzentrale vor Gericht verloren.
Das Verfahren war beim Oberlandesgericht Bamberg ansässig. Es ging um einen 15-Prozent-Rabatt in der Netto-App.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Preisnachlässe im Supermarkt, die nur über eine App verfügbar sind, gegen geltendes Recht verstoßen oder bestimmte Kundengruppen benachteiligen.
Kritik der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass solche Angebote diskriminierend sein könnten. Hintergrund ist, dass nicht alle Menschen Zugang zu Smartphones oder entsprechenden Apps haben. Besonders ältere Personen oder Menschen mit Einschränkungen könnten dadurch benachteiligt werden.
Zudem wurde kritisiert, dass Preisaktionen häufig nur für App-Nutzer gelten und dadurch ein unterschiedliches Preisniveau entsteht. Auch Fragen zur Transparenz bei der Preisgestaltung spielten eine Rolle.
Einschätzung des Gerichts
Das zuständige Gericht sieht in dieser Praxis jedoch keinen Verstoß. Nach Auffassung der Richter steht es Unternehmen frei, Rabatte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.
Die Nutzung einer App gilt dabei nicht als unzulässige Hürde, da sie grundsätzlich vielen Menschen offensteht.
Auch das Argument der Benachteiligung wurde zurückgewiesen. Händler seien nicht verpflichtet, alle Angebote identisch für jede Zielgruppe bereitzustellen oder individuelle Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Was aus dem Urteil folgt
Das Urteil stärkt die aktuelle Praxis vieler Supermärkte und Discounter. App-basierte Rabatte gelten weiterhin als zulässiges Instrument zur Kundenbindung. Gleichzeitig ermöglichen sie es Unternehmen, gezielt Angebote zu steuern und Kundendaten auszuwerten.
Trotz der Entscheidung bleibt das Thema umstritten. Verbraucherschützer prüfen weiterhin rechtliche Schritte gegen ähnliche Modelle bei anderen Handelsketten. Damit ist absehbar, dass die Diskussion über App-Rabatte und deren Auswirkungen auf Verbraucher nicht abebben wird.
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