Die Lufthansa Group hat neue Sicherheitsvorgaben für den Umgang mit Powerbanks eingeführt.
Die Anpassung, hier nachzulesen, betrifft Lufthansa und die Tochterfirmen Swiss, Eurowings, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Edelweiss und Air Dolomiti. Sie gilt für alle Passagiere.
Nutzung und Laden an Bord verboten
Kern der neuen Regelung ist ein striktes Verbot der Nutzung und des Aufladens von Powerbanks an Bord. Externe Akkus dürfen während des Flugs nicht verwendet werden, um Smartphones, Tablets oder andere Geräte zu laden.
Auch nicht über USB-Anschlüsse oder andere Bordstromquellen. Das Aufladen der Powerbank selbst ist ebenfalls untersagt.
Klare Vorgaben zur Mitnahme und Aufbewahrung
Weiterhin dürfen Passagiere Powerbanks grundsätzlich mit an Bord nehmen. Allerdings gelten klare Grenzen und Vorschriften zur Aufbewahrung:
Pro Person dürfen maximal zwei Powerbanks mitgeführt werden, die ausschließlich im Handgepäck transportiert werden dürfen.
Die Akkus müssen entweder in der Sitztasche des Vordersitzes, am eigenen Körper oder unter dem Sitz im Handgepäck verstaut sein. Die Lagerung im aufgegebenen Gepäck sowie in den Gepäckfächern über den Sitzen ist verboten.
Kapazitätsgrenzen und Genehmigungspflicht
Die Vorgaben regeln zudem die zulässige Batteriekapazität: Powerbanks mit einer Leistung von bis zu 100 Wattstunden (Wh) bleiben zulässig.
Geräte im Bereich von 100 Wh bis maximal 160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der jeweiligen Airline transportiert werden.
Größere Akkus sind grundsätzlich ausgeschlossen. Medizinisch notwendige Akkus können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein.
Hintergrund und internationale Empfehlungen
Die Lufthansa Group begründet die verschärften Regeln mit Sicherheitsaspekten und orientiert sich an aktuellen Empfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie der EASA (European Union Aviation Safety Agency), der FAA (Federal Aviation Administration), der IATA (International Air Transport Association) und der ICAO (International Civil Aviation Organization).
Lithium-Ionen-Akkus gelten als potentielles Brandrisiko, insbesondere bei Beschädigung, Kurzschluss oder Überhitzung. Die neuen Vorgaben sollen dazu beitragen, Zwischenfälle mit lose mitgeführten Akkus an Bord zu minimieren.
Auswirkungen für euch als Reisende
Für euch als Passagiere bedeutet diese Regelung, dass externe Ladegeräte auf langen Flügen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wer dennoch unterwegs auf zusätzlich Strom für Geräte angewiesen ist, muss sich vor dem Abflug ausreichend vorbereiten, indem beispielsweise das Smartphone oder Tablet voll aufgeladen wird.
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