Rund um die im Jahr 2022 eingeführte Preissteigerung für Amazon Prime kommt Bewegung in die Sache.
Damals hatte Amazon die Abogebühren angehoben, ohne von allen Kunden eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Genau darin sieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Rechtsverstoß.
Klageregister freigeschaltet
Bereits Ende 2025 reichte sie deshalb eine Abhilfeklage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Jetzt ist das dazugehörige Klageregister freigeschaltet.
Damit haben betroffene Prime-Kunden die Möglichkeit, sich dem Verfahren anzuschließen.
Die Anmeldung erfolgt über das Bundesamt für Justiz und ist kostenfrei.
Im Kern geht es um die jährliche Mehrbelastung von bis zu 20,90 Euro. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnten Rückerstattungen fällig werden, die sich – abhängig von Laufzeit und Tarif – auf mehrere Dutzend Euro summieren können.
Klage-Check der Verbraucherzentrale nutzen
Die Verbraucherzentrale begründet ihr Vorgehen damit, dass Vertragsänderungen nicht einseitig erfolgen dürfen. Da individuelle Klagen für viele mit Aufwand und Kosten verbunden wären, soll die Sammelklage einen einfachen Weg bieten, Ansprüche gebündelt geltend zu machen.
Vor einer Eintragung empehlen wir euch aber eine Prüfung über den sogenannten Klage-Check der Verbraucherzentrale NRW. Dort lässt sich feststellen, ob euer Vertrag unter das Verfahren fällt und wie die Anmeldung korrekt erfolgt.
Wichtig ist zudem die Abgrenzung zu einem weiteren laufenden Verfahren: Die Verbraucherzentrale Sachsen geht getrennt gegen Werbeeinblendungen bei Prime Video vor, die seit Anfang 2024 geschaltet werden. Wer von beiden Themen betroffen ist, muss sich jeweils separat registrieren.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Foto: Pixabay

