Das Amtsgericht Bonn hat zwei Bußgeldbescheide in Höhe von 5,125 Mio. € gegen Telegram aufgehoben.
Das Bundesamt für Justiz hatte im Oktober 2022 Bußgelder gegen die Telegram FZ-LLC erlassen. Beanstandet wurden unter anderem eine fehlende Meldemöglichkeit für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte sowie das Nichtbenennen eines gesetzlichen Vertreters in Deutschland.
Kontaktaufnahme mit Telegram? Problematisch.
Da Telegram aeber offiziell keinen Ansprechpartner hatte, versuchte die Behörde die Zustellung per Diplomatenpost und schließlich über eine öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Erst danach meldete sich eine von Telegram beauftragte Kanzlei, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Sache dem Amtsgericht Bonn vorlegte.
Im Verfahren stellte sich aber eine grundsätzliche Frage: Welche Firma kontrolliert Telegram tatsächlich? Zwar wird in App-Stores die Telegram FZ-LLC als Anbieter genannt, entscheidend ist laut Gericht jedoch die sogenannte Funktionsherrschaft über den Dienst.
Nach Einschätzung des Gerichts liegt diese mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Telegram Messenger Inc., die Infrastruktur, Nutzerverwaltung und Administration betreibt.
Bußgeldverfahren vorerst gescheitert
Gegen diese Firma hätte sich das Verfahren richten müssen, weshalb die Bußgeldbescheide nun unwirksam sind. Ob Telegram überhaupt unter das NetzDG fällt, ließ das Gericht ebenfalls offen.
Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen. Telegram bleibt aber sicherlich unter Beobachtung.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? via Heise, Foto: Telegram


