Viele Amazon Prime Kunden haben einen Anspruch auf eine teilweise Erstattung ihrer Abo-Beiträge.
Hintergrund: Ein Gericht hatte die Preiserhöhung von Amazon aus dem Jahr 2022 für rechtswidrig erklärt. Wer betroffen ist, sollte noch 2025 selbst aktiv werden und die Rückzahlung einfordern, raten Verbraucherschützer zum Jahresende.
Amazon hatte im Herbst 2022 die Preise für Prime deutlich angehoben – beim Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro und beim Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro. Die Grundlage war eine Klausel in den Prime-AGB, die es Amazon angeblich erlauben sollte, die Gebühren einseitig zu erhöhen.
Das Landgericht und später das Oberlandesgericht Düsseldorf stuften diese Preisanpassungsklausel als unwirksam ein, weil sie zu unbestimmt und für Verbraucher nicht transparent war. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden , da Zeitpunkt und Umfang künftiger Erhöhungen nicht nachvollziehbar waren.
Wer Geld zurückverlangen kann
Erstattungen kommen für Prime-Mitglieder in Betracht (wir berichteten bereits im Januar 2025), die ihr Abo schon vor der Erhöhung 2022 abgeschlossen hatten und danach den höheren Preis gezahlt haben. Entscheidend ist, dass ihr damals der Preiserhöhung nicht ausdrücklich zugestimmt habt, etwa durch einen Wechsel des Abo-Modells nach Ankündigung der neuen Preise.
Zurückverlangt werden kann die Differenz zwischen altem und neuem Preis für den Zeitraum, in dem die teureren Gebühren abgebucht wurden. So sieht die Rechnung aus: Bis Ende Dezember 2025 hätten Prime-Abonnenten Anspruch auf einer Rückzahlung von 42 Euro. Wer sogar ein Jahres-Abo gebucht hat, käme auf 62,70 Euro.
Wie Prime-Abonnenten jetzt vorgehen können
Eine automatische Erstattung ist nicht möglich, da Amazon weiterhin nicht zahlen will und auf „unschuldig“ macht. Betroffene müssen Amazon selbst zur Rückzahlung auffordern. Verbraucherorganisationen stellen dafür Musterbriefe bereit und empfehlen, Kontoauszüge oder Rechnungen als Nachweis der gezahlten Beiträge beizulegen.
Wichtig ist, die eigenen Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, also noch vor Ende 2025, damit Forderungen aus dem Jahr 2022 nicht verjähren. Wer unsicher ist, ob die eigenen Buchungen unter die Entscheidung fallen, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Offener Rechtsrahmen – trotzdem Chancen
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig, weil eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich ist. Aberin der Vergangenheit zeigte sich, dass der BGH einseitige Preiserhöhungen ohne klare Zustimmung bereits mehrfach kritisch bewertet hat.
Parallel prüfen Verbraucherschützer übrigens auch noch weitere Schritte gegen Amazon, etwa im Zusammenhang mit Werbung bei Prime Video.
Hinweis: Artikel enthält Affiliate-Links. Was ist das? Foto: Amazon

