Fahrer von E-Scootern müssten mit teureren Bußgeldern und mehr Auflagen rechnen – das wurde jetzt beschlossen.
Für bestimmte Einsatzzwecke können E-Scooter eine feine Sache sein, doch gerade in Großstädten ist der Frust um weggeworfene Roller und rücksichtslose Fahrer groß.
Dem nimmt sich jetzt die Regierung an und bringt eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf den Weg – diese wurde jetzt im Bundesrat beschlossen.
Das ändert sich für E-Scooter-Fahrer
E-Scooter müssen zukünftig mit einem Blinker ausgestattet werden – das bloße Raushalten der Hand gilt dann nur noch bei Bestandsgeräten. Zudem benötigen Neugeräte stabilere Ständer und sicherere Akkus.
Auch die Bußgelder und Verkehrsregeln werden angepasst: Fahren auf dem Gehweg und Fahren zu zweit wird teurer (jeweils 25 €). Generell werden E-Scooter-Fahrer stärker Fahrradfahrern gleichgesetzt. So gilt für sie künftig auch der grüne Pfeil an der Ampel. Kommunen können eigene Parkregeln für Leih-Anbieter aufstellen, damit die Roller nicht überall herumliegen.
Die neuen E-Scooter Regeln in der Übersicht
- Blinker, besserer Ständer und Akku bei Neugeräten
- Handzeichen nur noch bei Altgeräten
- Fahrrad-Grünpfeil gilt auch für E-Scooter
- Fahren auf dem Gehweg: 25€ Bußgeld (statt 15 €)
- Fahren zu zweit: 25 € Bußgeld (statt 5 €)
- Parkregeln für Leih-Anbieter
Wer jetzt schnell Blinker an seinen E-Scooter basteln will, kann ganz entspannt sein. Die neuen Vorschriften und Bußgelder gelten erst ab 2027, bis dahin läuft eine „Übergangs-Phase“ – und die Ausstattungspflicht rund um Blinker und Co. betrifft eben nur Neugeräte.
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