ATT unter der Lupe: Die deutschen Behörden nehmen Apple ins Visier.
Die deutschen Wettbewerbsbehörden — allen voran das Bundeskartellamt — prüfen derzeit, ob Apples App-Tracking-Regeln tatsächlich fair sind oder ob sie dem Konzern einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Warum gibt es Ärger?
ATT verlangt seit 2021 von App-Anbietern, dass sie Nutzerinnen und Nutzer um Erlaubnis bitten, bevor diese für Tracking- oder Werbezwecke über verschiedene Apps und Dienste hinweg verfolgt werden.
Kritisch sehen die Behörden dabei, dass diese Zustimmungspflicht offenbar nur Third-Party-Apps betrifft — während Apples eigene Dienste von vergleichbaren Einschränkungen nicht im selben Maße betroffen sind. Das könnte laut Kartellamt eine «unfaire Bevorzugung» darstellen.
Konkret geht es um mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht — sowohl national (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, z. B. § 19a) als auch auf EU-Ebene (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Apples Reaktion: Anpassungen und Markttest
Um der Kritik zu begegnen, hat Apple Änderungen an der Gestaltung der Einwilligungsdialoge angekündigt: Das Unternehmen will neutralere Hinweise sowohl für eigene als auch für fremde Apps einführen. Text, Inhalt und Design der Zustimmungsprompts sollen weitgehend angeglichen werden.
Das Bundeskartellamt startet nun einen sogenannten „Markttest“: Verlage, Medienhäuser und andere Marktteilnehmer sollen bewerten, ob die überarbeiteten Regeln tatsächlich faire Wettbewerbsbedingungen schaffen — oder ob weiterhin Wettbewerbsnachteile bestehen.
Allerdings bleibt ein wesentlicher Kritikpunkt bestehen
Selbst wenn die Prompts geändert werden — Apple plant weiterhin, bestimmte Formen der Werbe-Performance-Messung (sog. Attribution) ohne explizite Nutzerzustimmung durchzuführen. Das könnte aus Sicht der Behörde weiterhin unfaire Vorteile verschaffen.
Beugte sich Apple schon einmal?
Die Vorwürfe gegen ATT reichen weiter zurück: Bereits im Frühjahr 2025 hatte das Bundeskartellamt eine Vorab-Bewertung verschickt, in der die mögliche „Marktmachtmissbrauch“-Charakteristika von ATT hervorgehoben wurden.
Auch außerhalb Deutschlands gab es Konsequenzen: In Frankreich musste Apple wegen der gleichen Funktionsweise eine Strafe von 150 Mio. € zahlen — dort sah die zuständige Wettbewerbsbehörde eine ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrung durch ATT.
Für euch könnte ATT — zumindest in der ursprünglich geplanten Form — weiterhin relevant bleiben: Apple signalisiert, dass man für Datenschutz und Transparenz einsteht und die Funktion grundsätzlich beibehalten will.
Für Medien, App-Entwickler und Werbeindustrie könnten die Ergebnisse des Markttests größere Auswirkungen haben: Je nachdem wie das Verfahren ausgeht, könnten neue Vorgaben oder gar Beschränkungen entstehen — was sich auf Werbung, Tracking, Monetarisierung und möglicherweise auch auf das App-Ökosystem auswirken würde.
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