Amazon hat im Rechtsstreit um die Einführung von Werbung bei Prime Video vor Gericht eine herbe Niederlage kassiert.
Das Landgericht München I stellte fest, dass der Konzern die Umstellung seines Streamingdienstes nicht ohne Zustimmung der Kunden vornehmen durfte. Anfang 2024 hatte Amazon angekündigt, Prime Video künftig mit Werbung auszustatten und für eine werbefreie Nutzung einen zusätzlichen monatlichen Betrag zu verlangen.
„Wesentliche Vertragsänderung“ nicht berücksichtigt
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei um eine wesentliche Vertragsänderung, da viele Abonnenten Prime Video ausdrücklich als werbefreies Angebot abgeschlossen hatten.
Kritisch bewertete das Gericht auch die Kommunikation von Amazon. Die damalige Mitteilung an die Nutzer erweckte den Eindruck, die Änderung sei ohne weiteres zulässig und müsse akzeptiert werden.
Diese Darstellung wurde als irreführend eingestuft. Amazon wurde daher verpflichtet, die betroffenen Kunden entsprechend zu informieren und die Aussagen zu korrigieren.
Amazon behält sich rechtliche Schritte vor
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat angekündigt, die Entscheidung zu prüfen und mögliche rechtliche Schritte zu erwägen.
Der Fall gilt als richtungsweisend, da er klärt, wie weit Streaminganbieter bei nachträglichen Änderungen ihrer Angebote gehen dürfen und welche Rechte Abonnenten dabei haben.
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