Stellt euch vor, ihr bestellt online und wenn ihr nicht daheim seid, liefert der Paketdienst einfach zum Nachbarn.
Bislang völlig normal. Aber eine neue Klage der Verbraucherzentrale kann genau diese Praxis bald infrage stellen. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) hat gegen die Deutsche Post vor dem Oberlandesgericht Hamm geklagt.
Der Grund für die Klage des VZBV
Der Grund sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Nachbarschaftszustellung als „Ersatzempfängerregelung“ festgelegt ist. Darin heißt es, dass Sendungen an Hausbewohner und Nachbarn übergeben werden dürfen, wenn angenommen werden kann, sie seien berechtigt, die Sendung anzunehmen.
Wo Streit in der Luft liegt
Ein Zettel im Briefkasten soll den Empfänger informieren, wo genau das Paket gelagert wurde, falls es nicht direkt übergeben werden kann.
Der Streitpunkt liegt darin, wie weit diese „Ersatzempfänger“-Regel geht.
Reicht die Wohnung im selben Haus oder dürfen auch weiter entfernte Nachbarn gemeint sein? Wie sieht es aus mit dem Risiko, dass Pakete verloren gehen oder beschädigt werden – wer trägt dann die Verantwortung?
Was Paketdiensten droht
Wenn Empfängerinnen oder Empfänger nicht wissen, bei wem ihr Paket gelandet ist, wird die Situation schnell kompliziert.
Fällt das Urteil zugunsten des VZBV aus, könnte das bedeuten, dass Versanddienstleister gesetzlich verpflichtet werden, Pakete direkt an die Adressierten zu liefern – ohne Umwege über Nachbarn.
Was ein Urteil für euch bedeuten würde
Hieße, dass ihr Pakete selbst abholen müsst, wenn niemand zuhause ist – statt dass sie einfach bei jemandem abgestellt werden.
Widerrufsfristen, Zustellversprechen und Logistikprozesse müssten angepasst werden. Was heute bequem wirkt, könnte also bald geändert werden. Ende offen.
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