Der Konflikt zwischen Apple und der EU nimmt weiter Fahrt auf.
Nach dem 500‑Mio‑Euro‑Bußgeld der EU-Kommission im April 2025 wegen Verstößen gegen die Digital Markets Act (DMA) – konkret: App‑Store‑Anti‑Steering‑Regeln – wehrt sich Apple rechtlich.
Das Unternehmen reichte am heute formell Einspruch beim EU‑Gericht ein.
„Strafe beispiellos“
Apple bezeichnet die Strafe als „beispiellos“ und argumentiert, die Kommission würde vorschreiben, wie der App Store zu betreiben sei – etwa durch Zwang zu gestuften Geschäftsbedingungen –, was über den gesetzlichen Rahmen hinausgehe.
Im April verhängte die EU-Kommission die Geldstrafe, weil Apple App-Entwickler daran hinderte, Nutzer auf günstigere Alternativen außerhalb des App Stores hinzuweisen. Die Höhe der Strafe basiert auf der Schwere und Dauer des DMA-Verstoßes.
„Forderungen der EU überzogen“
Daraufhin nahm Apple Ende Juni weitreichende Änderungen am App Store vor: Entwickler dürfen nun auf externe Kaufoptionen hinweisen und ein gestuftes Gebührenmodell (Core Technology Fee/Store Services Fee) wurde eingeführt – zur Vermeidung weiterer, täglich drohender Bußgelder.
Apple lehnt jedoch die von der EU-Kommission geforderten Regeln als überzogen ab und führt in der Berufung an, die Änderungen seien verwirrend für Entwickler und nachteilig für Nutzer.
Die Kommission hatte zudem klargestellt, Entwickler müssten Nutzer „kostenfrei informieren und auf alternative Angebote lenken können“.
Worum es in der Berufung geht
Die Berufung wird sich insbesondere mit der Frage befassen, ob die EU-Kommission ihre Befugnisse gemäß DMA überschritten hat – etwa bei der Definition von „Steering“ und der Pflicht zur Einführung verschiedener Gebührenstufen.
Gleichzeitig prüft die Kommission die jüngsten App‑Store‑Regelungen auf ihre DMA-Konformität und behält sich bei Nichteinhaltung weitere finanzielle Sanktionen vor.
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