Das US-Kartellverfahren gegen Meta ist nach sechs Wochen Verhandlung abgeschlossen.
Es könnte die Abspaltung von Instagram und WhatsApp zur Folge haben.
38 Zeugen, darunter Meta-CEO Mark Zuckerberg, wurden gehört. Nun liegt die Entscheidung bei Richter James E. Boasberg.
Kernfrage: Wie definiert man den Markt?
Die Federal Trade Commission (FTC) wirft Meta vor, durch die Übernahmen von Instagram (2012) und WhatsApp (2014) den Wettbewerb im sozialen Netzwerkmarkt ausgeschaltet zu haben. Interne E-Mails belegen laut FTC, dass Meta gezielt Konkurrenten aufkaufte, um seine Marktstellung zu sichern.
Meta argumentiert hingegen, es stehe im Wettbewerb mit Plattformen wie TikTok und YouTube, da Nutzer diese für Unterhaltung nutzen. Die FTC hingegen sieht den relevanten Markt enger gefasst: Apps, die primär der sozialen Vernetzung dienen, wie Snapchat.
Judge now deciding fate of Instagram and WhatsApp in Meta antitrust case https://t.co/utbVDTTsyq by @mvcmendes
— 9to5Mac (@9to5mac) May 27, 2025
Mögliche Konsequenzen für Meta
Sollte das Gericht der Marktdefinition der FTC folgen, könnte Meta gezwungen werden, Instagram und WhatsApp zu veräußern. Dies wäre die bedeutendste kartellrechtliche Maßnahme gegen ein Tech-Unternehmen seit dem Microsoft-Verfahren in den 1990er Jahren.
Entscheidung mit Signalwirkung
Richter Boasberg kündigte eine zügige Urteilsverkündung an. Unabhängig vom Ausgang wird das Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung großer Tech-Konzerne haben und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Kartellverfahren dienen.
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