Der Streamingdienst Disney+ hat unrechtmäßig zahlende Kunden vom Zugriff auf ihre Inhalte ausgeschlossen.
Das passierte in der Regel kurz vor Ablauf ihres Premium-Abos. Die Verbraucherzentrale NRW geht nun dagegen in Deutschland vor und erwirkte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Disney+ verpflichtet sich darin, diese Praxis bis spätestens zum 31. Mai 2025 zu beenden.
Kein regulärer Login bis zum Abo-Ende
Hintergrund: Nutzer konnten sich kurz vor Abo-Ende nicht mehr regulär in ihr Konto einloggen. Stattdessen wurden sie aufgefordert, aktiv ein neues Abo zu wählen, zu kündigen oder den Tarif zu wechseln. Ohne Entscheidung blieb der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen blockiert.

„Technische Barrieren dürfen nicht genutzt werden, um Vertragsänderungen zu erzwingen“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Der Zugang zu bereits bezahlten Inhalten müsse unabhängig von neuen Bedingungen gewährleistet bleiben.
Disney+ darf Zugang nicht mehr einschränken
Ab dem 1. Juni 2025 sind derartige Zugangsbeschränkungen daher untersagt. Bei einem Verstoß droht Disney+ eine Vertragsstrafe. Betroffene können sich ab diesem Zeitpunkt an die Verbraucherzentrale NRW unter service@verbraucherzentrale.nrw wenden.
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