Neu und angetestet: TomTom Radarkameras DE/AT

Datum: Mai 3, 2012 um 15:07 Uhr | Autor:  | Tags: , , , , , | 6 Kommentare


TomTom hat eine neue App in den Store gebracht, die Euer Flensburger Punktekonto schonen soll. 

TomTom Radarkameras DE/AT – wir hatten Gelegenheit, die App vorab länger anzutesten – informiert Euch über 95 Prozent aller festinstallierten Blitzer-Standorte und dank der bewährten TomTom-Community mit 1,6 Millionen Nutzern aus 15 Ländern auch über mobile Geschwindigkeits-Messungen. Das Interface ist simpel, aber funktional. Die aktuelle Geschwindigkeit mit der passenden Tempo-Beschränkung, die Art des Blitzers und die Distanz bis zur Radarkamera werden angezeigt, ein farblicher Code informiert auf den ersten Blick, ob Ihr zu schnell dran seid.

Die kostenlose App fürs iPhone setzt für den Einsatz allerdings ein Abonnement voraus: ein Monat für 4,99 Euro, zwölf Monate für 29,99 Euro. Zur Einführung gibt es die Abos vergünstigt auf 1,59 Euro (Ein-Monats-Abo) bzw. 18,99 Euro. In unseren ausführlichen Tests funktionierte das System gut, besonders die One-Tap-Funktion zum Melden mobiler Radarfallen gefällt. Natürlich ist die App kein Ersatz für aufmerksames und vorausschauendes Autofahren, und natürlich auch kein Freifahrtschein fürs Rasen! Beim gesunden Gebrauch – sowohl von der App als auch vom Gaspedal – gibt’s aber ein leichtes Sicherheits-Gefühl oben drauf.


6 Kommentare zu Neu und angetestet: TomTom Radarkameras DE/AT

Denny

Monatliche Gebühr, außerdem verboten – wenn man erwischt wird kann das iPhone sogar beschlagnahmt/sichergestellt werden. Nein danke!

Kenndieda

Denny du bist ja ein ganz schlauer kopfschüttel***********

marius

Dann wäre die app wohl nicht erlaubt!

Mascha

@ Marius: Radarwarner sind in Deutschland verboten! Das Gerät, in diesem Fall Dein iPhone, kann beschlagnahmt werden! Es gibt immer wieder Dinge, die zum Verkauf legal sind, aber der Gebrauch ist strafbar!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Solltest Du Dir merken! ;-)

    buffgrimmel

    Radarwarner sind verboten, richtig. Aber ist das iPhone KEIN Radarwarner, selbst wenn die Radarwarnfunktion über eine App in das Gerät implementiert wird. Der Gesetzestext ist da nämlich etwas schwammig ausgedrückt. Es hat bis jetzt deswegen auch weder eine Beschlagnahme irgendeines iPhones, oder Navis gegeben, noch ist irgendjemand wegen Besitzes eines dieser Geräte verurteilt worden!

      Mascha

      Mmh hab ich anderes gehört…aber nicht aus erster Hand…schwammige Gesetzestexte könnten dann von jedem Richter anders interpretiert werden, oder? Auf jeden Fall ist es bestimmt besser, wenn die Polizei diese App nicht sieht ;-)


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